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Siebe Gebäudereinigung GmbH AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Siebe Gebäudereinigung GmbH

1. Allgemeines – Geltungsbereich 

Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen /Aufträge mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichen-rechtlichen Sondervermögen und privaten Auftraggebern.

Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt/bestätigt wird.

2. Änderungen

Ändern sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Firma Siebe Gebäudereinigung GmbH weist unter Übersendung oder aktuellen Hinweis auf die Website auf die Änderungen hin, so gelten die Änderungen als vom Auftraggeber genehmigt, wenn dieser nicht binnen eines Monats schriftlich widerspricht. Die Firma Siebe Gebäudereinigung GmbH wird auf diese Rechtsfolge bei der Bekanntgabe der Änderung explizit hinweisen. Für die Fristwehrung ist das Datum des Poststempels maßgeblich.

3. Vertragsschluss, Vertragsbeginn, Vertragsdauer, Kündigung und Vertragsänderungen

  1. Gegenstand der Dienstleistung der Fa. Siebe Gebäudereinigung GmbH ist die Dienstausführung von Glas- und Gebäudereinigungen aller Art.
  2. Sämtliche Angebote der Firma Siebe Gebäudereinigung GmbH sind freibleibend.
  3. Außerdem sind Vertragsbestandteile das Leistungsverzeichnis, Raumbuch, Verrechnungssätze für Sonderleistungen, und die besonderen Geschäftsbedingungen für die substanzielle Angebotsart, sofern sie benannt oder beschrieben sind.
  4. Bei einer Auftragserteilung müssen der Firma Siebe Gebäudereinigung GmbH alle erforderlichen Angaben sowie Informationen, die zu einer komplikationslosen Auftragsabwicklung notwendig sind, zur Verfügung gestellt werden.
  5. Die Firma Siebe Gebäudereinigung GmbH stellt die erforderlichen Reinigungskräfte. Die Anzahl der Reinigungskräfte sowie Zeitaufwand liegt im Ermessen des Auftragnehmers. Die Auswahl der Mitarbeiter und das Weisungsrecht liegen- ausgenommen bei Gefahr im Verzuge – allein bei der Firma Siebe Gebäudereinigung GmbH. Der Auftraggeber wird davon absehen, die Mitarbeiter der Firma Siebe Gebäudereinigung GmbH in den eigenen Betrieb einzugliedern oder ihnen Weisungen zu erteilen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung stellt der Auftraggeber die Firma Siebe Gebäudereinigung GmbH von dadurch entstehenden Nachteilen frei.
  6. Die Reinigungsarbeiten werden grundsätzlich an normalen Arbeitstagen (Montag bis Freitag) durchgeführt, Abweichungen hiervon werden zwischen den Vertragspartnern vereinbart. Die Firma Siebe Gebäudereinigung GmbH verpflichtet sich, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen sach- und fachgerecht auszuführen.
  7. Sollte ein geschlossener Reinigungsvertrag vor Durchführung der beauftragten Arbeiten gekündigt, ist der Auftraggeber verpflichtet, 15% der Nettoauftragssumme zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer der Firma Siebe Gebäudereinigung GmbH zu vergüten. Sollte der Auftragsgeber der Firma Siebe Gebäudereinigung GmbH einen niedrigen Schaden nachweisen, wird der niedrigere Schaden erfüllt.
  8. Der Vertrag wird für periodisch zu erbringende Leistungen im Bereich der Unterhaltsreinigung für die Dauer eines Jahres geschlossen und verlängert sich jeweils um ein Jahr, falls dieser nicht drei Monate zum Monatsende eines Auftragsjahres von einem Vertragspartner schriftlich gekündigt wird. Ausnahme hiervon sind mit dem Endkunden speziell vereinbarte Reinigungsverträge, hier gilt die Vereinbarung innerhalb des Vertrages. Die Kündigung hat durch einen eingeschriebenen Brief zu erfolgen. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang beim Vertragspartner.

4. Art, Umfang, Ausführung, Auftragsdauer der Leistung, Abnahme

  1. Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot/einen Auftrag unterzeichnet, der diese Bedingungen enthält. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten erhalten hat.
  2. Die Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. – Erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich, im Ausnahmefall mündlich, von den hierzu autorisierten Personen festgelegt werden.
  3. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer unentgeltlich das zur Reinigung notwendige kalte oder warme Wasser zur Verfügung, Strom, Papier- und Mülltonnen, sowie geeignete verschließbare Räume zur Aufbewahrung von Material, Maschinen und Geräten, ggf. auch für die Kleiderablage und den Aufenthalt des Reinigungspersonals.
  4. Das erforderliche Entfernen von Müll und Materialien an derer Gewerke stellt keine Nebenleistung im Sinne der VOB dar und wird zusätzlich berechnet.
  5. Die zu bearbeitenden Flächen müssen frei zugänglich sein. Überstellte oder beschädigte Flächen, die nicht bearbeitet werden können, berechtigen nicht zur Rechnungskürzung. Die Mehraufwendungen gehen dann zu Lasten des Auftragsgebers.
  6. Für eine Durchführung besonderer Sicherheitsmaßnahmen oder Bestimmungen und die dafür erforderlichen Einrichtungen sind vom Auftraggeber zu liefern oder zu stellen. Die dafür erforderlichen speziellen Unterweisungen der eingesetzten Mitarbeiter der Firma Siebe Gebäudereinigung GmbH erfolgen durch einen Beauftragten des Auftraggebers.
  7. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während und nach der Durchführung der vertraglichen Arbeiten kein Personal der Firma Siebe Gebäudereinigung GmbH zu übernehmen oder zu beschäftigen, auch keine Mitarbeiter, die die Firma Siebe Gebäudereinigung GmbH zur Durchführung des Auftragsgebers einsetzt, Dies gilt während der Laufzeit des Vertrages/Auftrages und sechs Monate nach Beendigung des Auftrages/Vertrages. Verstößt der Auftraggeber dagegen, so verpflichtet er sich, eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.500,00 € für jeden abgeworbenen Arbeitnehmer zu bezahlen.
  8. Die Firma Siebe Gebäudereinigung GmbH ist berechtigt, sich zur Erfüllung Ihrer Verpflichtungen anderer Unternehmen zu bedienen.
  9. Die für den Dienst erforderlichen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen.
  10. Im Kriegs- oder Streikfalle, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt, kann die Firma Siebe Gebäudereinigung GmbH den Dienst, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen. Im Falle der Unterbrechung ist die Firma Siebe Gebäudereinigung GmbH verpflichtet, das Entgelt entsprechend den ersparten Löhnen für die Zeit der Unterbrechung zu ermäßigen.
  11. Die Werksleistungen des Auftragsnehmers gelten bei wiederkehrenden Leistungen als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich- spätestens bei Ingebrauchnahme – schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.
  12. Bei einmaligen Werksleistungen (z.B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme – ggf. auch abschnittsweise abgenommen – spätestens drei Tage nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch den Auftragnehmer. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt das Werk als abgenommen. Bei Nichtwahrnehmung eines Abnahmetermins durch den Auftragnehmer gilt das Werk als nicht abgenommen.

5. Preise, Zahlungsbedingungen und Preisänderungen, Zahlungsverzug, Sicherheitseinbehalt

  1. Die Preise der Firma Siebe Gebäudereinigung GmbH sind mit der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verstehen. Die Preise enthalten nicht die Gestellung von Hilfsmittel wie Steiger, Gerüsten, Maschinen u.ä., es sei denn, ist dem Auftraggeber ist etwas anderes vereinbart worden.
  2. Rechnungen/Entgelt für Leistungen sind ohne Abzug sofort zahlbar, wenn nicht anders vereinbart. Skontoabzüge werden nur aufgrund von einer Vereinbarung anerkannt.
  3. Die Nettopreise sind auf der Grundlage des jeweiligen geltenden Lohntarifs kalkuliert. Im Falle der Veränderung von Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge oder gesetzlicher Veränderungen, erhöht sich das Reinigungsentgelt um den gleichen Prozentsatz, wie die vorgenannten Kosten erhöht werden, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preisänderung hat jeweils Gültigkeit mit Inkrafttreten der neuen Tarifordnung, dies ist dem Auftraggeber vorher schriftlich mit zu teilen. Für Leistungen an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.1.2. und 31.12. eines jeden Jahres wird ein tariflicher Feiertagszuschlag von 100%  in Rechnung gestellt, Ansonsten werden die Zuschläge nach den tariflichen oder gesetzlichen  Bestimmungen mit dem Auftraggeber verrechnet.
  4. Die Firma Siebe Gebäudereinigung GmbH ist berechtigt, Fahr- und Arbeitszeiten für sogenannte Fehlfahrten- wie bei erfolglosen Anfahrten oder bei nur teilweise zu erledigenden Reinigungsarbeiten, die nicht in die Risikosphäre fallen, gegenüber dem Auftraggeber abzurechnen.
  5. Wenn sich im Rahmen einer Arbeitsdurchführung ergeben, dass Bauteile oder einzelne Bauabschnitte aufgrund notweniger, fehlender Abdeckmaßnahmen seitens des Auftragsgebers einen starken Verschmutzungsgrad aufweisen, die einen erhöhten Reinigungsaufwand erforderlich machen, so sind diese Mehrarbeiten zusätzlich zu vergüten.
  6. Zuschläge für Mehr-, Sonn- und Feiertagsarbeiten sowie das Ausführen von zuschlagspflichtigen Dienstleistungen werden nach Aufwand unter der Einhaltung des jeweils gültigen Tarifvertrages berechnet.
  7. Vereinbarte monatliche Pauschalpreise für laufende auszuführende Reinigungsarbeiten gelten unabhängig von den gesetzlichen Feiertagen. Andere arbeitsfreie Tage z.B. durch Betriebs- oder Werksferien, Streik reduzieren die vereinbarten Monatspreise bzw. Pauschalpreise für die periodische Reinigung nicht.
  8. Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.

6. Für Nachberechnungen werden folgende Gründe benannt, die zu einer berechtigten Nachberechnung führen, sofern sie bei der Abgabe des Angebotes nicht erkennbar oder aus anderen Gründen nicht vorhersehbar waren:

  1. Sonderwünsche, Nachträge sowie Nebenleistungen, die im Sinne der VOB
  2. schwierig zu bearbeitende oder schwer zugängliche Räume, Gebäudeteile und Gegenstände
  3. spezielle Techniken oder sonstige Mängel des Bauwerks
  4. besondere Schutzmaßnahmen
  5. für Leistungen, die von anderen Gewerken nicht erledigt wurden und dadurch eine Behinderung nach sich ziehen bzw. zur ordentlichen Ausführung der Leistungen der Siebe Gebäudereinigung GmbH notwendig sind
  6. bei sonstigen besonderen Problemen, künstlerischen Bauteilen, extra Maßnahmen bezogen auf Denkmalschutz
  7. Zeitverluste bei den Arbeiten der Firma Siebe Gebäudereinigung GmbH über einen vereinbarten Zeitraum hinaus aus Gründen, die von der Fa. Siebe Gebäudereinigung GmbH nicht zu vertreten sind
  8. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Fertigstellung der Arbeiten, wobei der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig ist. Ausnahme hiervon sind schriftliche Vereinbarungen mit dem Endkunden
  9. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 8%- Punkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß 247 BGB berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
  10. Bei einer Änderung des Umsatzsteuersatzes während einer Auftragsabwicklung, wird der Auftrag bis zum Änderungstag der Umsatzsteuer mit dem alten Steuersatz  abgerechnet und die restlichen Arbeiten mit dem neuen Steuersatz
  11. Wenn ein Zahlungsrückstand oder eine Verschlechterung der Vermögenslage des Auftragsgebers eintritt, so sind unbeschadet der vereinbarten Bedingungen sämtliche Forderungen zur sofortigen Zahlung fällig
  12. Es können von der Firma Siebe Gebäudereinigung GmbH weitere Leistungen verweigert werden und ein Schadenersatz wegen Nichterfüllen verlangt werden, bis der Auftraggeber alle Verpflichtungen der Firma Siebe Gebäudereinigung GmbH erfüllt sind. In so einem Falle kann der Auftragnehmer auch weitere Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig machen, ohne dass der Auftraggeber deshalb vom Vertrag zurücktreten kann.
  13. Die Firma Siebe Gebäudereinigung GmbH hat bei Zahlungsverzug das Recht, die Reinigungsarbeiten bis zum Ausgleich aller offenen Rechnungen einzustellen. Für eingesparte variable Kosten erhält der Auftraggeber als Ausgleich während dessen eine Gutschrift in Höhe 85% der vereinbarten Vergütung.

7. Abnahme und Gewährleistung, Mängelansprüche, Haftung und Haftungsbegrenzung

  1. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Beendigung der Reinigungsarbeiten gerügt werden. Geschieht das nicht, sind Mängelansprüche insoweit ausgeschlossen und es gelten die Leistungen der Firma Siebe Gebäudereinigung GmbH als vertragsgerecht erfüllt und angenommen. Im Falle konkreter Mängelrügen ist die Firma Siebe Gebäudereinigung GmbH jederzeit zur Nachbesserung der Reinigungsarbeiten berechtigt. Der Firma Siebe Gebäudereinigung GmbH steht ein mindestens zweimaliges Nachbesserungsrecht zu.
  2. Ansprüche wegen nicht offensichtlicher Mängel müssen innerhalb eines Jahres nachdem der Auftraggeber, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen davon Kenntnis erlangt haben, gegenüber der Firma Siebe Gebäudereinigung GmbH geltend gemacht werden. Schweben zwischen dem Auftraggeber und der Firma Siebe Gebäudereinigung GmbH Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründeten Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der eine oder der andere Teil die die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung
  3. Für Schäden, die Aufgrund früherer Vorbehandlung, Umwelteinflüssen oder alterungsbedingt entstanden sind oder während der Ausführung entstanden sind, oder während der Ausführung der Tätigkeiten auftreten und vorher nicht sichtbar waren, wird eine Haftung der Firma Siebe Gebäudereinigung GmbH nicht übernommen.
  4. Existente Schäden an zu bearbeitenden Flächen sind der Fa. Siebe Gebäudereinigung GmbH vor Anfang der Tätigkeiten schriftlich mitzuteilen, erfolgt dies nicht, entfällt die Haftung der Firma Siebe Gebäudereinigung GmbH.
  5. Für Schäden, die beim Verrichten der Leistung entstehen, haftet die Fa. Siebe Gebäudereinigung GmbH nur, wenn ihr oder ihrem Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz bei der Entstehung des Schadens zur Last fällt. In jedem Falle muss der Auftraggeber Gelegenheit zur Nachprüfung der Beanstandungen an Ort und Stelle haben. Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt eine kostenlose Nacharbeit, wofür eine angemessene Frist zu gewähren ist.
  6. Eine Reklamation ist hinfällig, falls vorher ohne Zustimmung der Fa. Siebe….an den reklamierten Gegenständen oder Leistungen Veränderungen vorgenommen werden oder durchgeführt worden sind.
  7. Die Fa. Siebe Gebäudereinigung GmbH haftet nicht für durch ihre Mitarbeiter bei Erfüllung der Dienstleistung verursachte Schäden, die eine strafrechtliche Verfolgung bedingen, sofern der Schaden nicht durch mangelhafte Überwachung ermöglicht worden ist. Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Hilfspersonal der Fa. Siebe Gebäudereinigung GmbH werden nicht begründet.
  8. Eine eventuelle Haftung der Fa. Siebe Gebäudereinigung GmbH umfasst nicht den Ersatz entfernter Folgeschäden sowie den Ersatz eventuell entgangenen Gewinns.
  9. Mängelrügen entbinden nicht von der Zahlungsverpflichtung
  10. Die Firma Siebe Gebäudereinigung GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Fa. Siebe Gebäudereinigung GmbH, ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Beruht die Verursachung eines Schadens auf leichter Fahrlässigkeit, haftet die Fa. Siebe Gebäudereinigung GmbH nur dann, soweit wesentliche Vertragspflichten verletzt sind. Haftet die Fa. Siebe Gebäudereinigung GmbH für leichte Fahrlässigkeit, beschränkt sich die Haftung auf vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden mit folgenden Haftungshöchstsummen: Euro 3.000.000,00 für Personenschäden pro Schadensfall, Euro 3.000.000,00 für Sachschäden pro Schadensfall, Euro 3.000.000,00 für Vermögensschäden pro Schadensfall. Nicht ersatzfähig sind in diesem Bereich folglich alle atypischen, nicht voraussehbaren Schäden sowie Schäden aus produktionsbezogenen Tätigkeiten. Dazu zählen insbesondere Schäden, die mit der Dienstleistung der Fa. Siebe Gebäudereinigung GmbH in keinem Zusammenhang stehen, wie z.B. die Übernahme der Streupflicht bei Glatteisgefahr, außer es liegt diesbezüglich explizit ein Auftrag vor, bei Bedienung von Sonnenschutzeinrichtungen oder bei der Bedienung und Betreuung von Maschinen, Kessel, Heizvorrichtungen, elektrischen oder ähnlichen Anlagen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Benutzt die Fa. Siebe Gebäudereinigung GmbH ein KFZ des Auftraggebers, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vollkaskoversicherung mit einer SB von 500,00 €uro auf seine Kosten abzuschließen. Die Haftung der Fa. Siebe Gebäudereinigung GmbH für Schäden an dem KFZ ist auf diese vereinbarte SB von 500,00 € begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber entgegen seiner Verpflichtung keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat.
  11. Die Haftung des Auftragnehmers für Sach- und Vermögensschäden, die von ihm selbst, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht werden, ist auf die in Nr.10 genannten Höchstsummen beschränkt, wenn der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftraggebers selbst, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen oder durch schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht worden sind.

12. Vertragswirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so sind sie derart umzudeuten, dass der mit der ungültigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.

13. Gerichtstand

Als Gerichtstand und Erfüllungsort gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers. Abweichend von der vorstehenden Gerichtstandvereinbarung ist die Fa. Siebe Gebäudereinigung GmbH auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem Sitz zu verklagen. Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

– Stand 12/2023 –

Informationen zu unseren Leistungen finden Sie auf der Startseite.

12 Jahre Siebe Gebäudereinigung

Die Siebe Gebäudereinigung wurde 2011 gegründet und feierte 2023 ihr 12-jähriges Firmenjubiläum.

Die Siebe Gebäudereinigung GmbH ist in mehr als 30 Städten und Gemeinden im Einsatz.

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