Whistleblower-Kanal
Über den Whistleblower-Kanal können Mitarbeiter der Siebe Gebäudereinigung informieren, wenn sie Zeuge eines Vorfalls werden, der gegen die Unternehmensrichtlinien oder das Gesetz verstößt.
§ Hinweisgeberschutz
Die Bundesregierung beabsichtigt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zwei Hauptziele zu erreichen: Erstens die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern ((EU) 2019/1937, (EU) 2020/1503), und zweitens die Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Die EU-Richtlinie hätte bis zum 17. Dezember 2021 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Aufgrund der versäumten Umsetzung hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, das auch gegen zahlreiche andere EU-Länder läuft.
Der Kern des Entwurfs ist die Schaffung des „Gesetzes für einen besseren Schutz von Hinweisgebern“ (Hinweisgeberschutzgesetz, HinSchG). Dieses Gesetz soll die wesentlichen Anforderungen und Verfahren zum Schutz von Hinweisgebern umfassen. Nach dem Entwurf sind grundsätzlich alle Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten. Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten können sich die Einrichtung von Meldestellen teilen. Als externe Meldestelle soll in der Regel das Bundesamt für Justiz fungieren, jedoch sind auch spezielle Meldestellen für bestimmte Bereiche vorgesehen. Gemäß den Angaben der Bundesregierung ist der Anwendungsbereich des Gesetzes entsprechend den Vorgaben der EU-Richtlinie weitreichend und umfasst neben Arbeitnehmern auch Beamte, Anteilseigner, Mitarbeiter von Lieferanten und Personen, die bereits vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses Kenntnisse über Verstöße erlangt haben.
Wichtiger Hinweis zum Datenschutz
Alle Informationen, die Sie weitergeben, sind durch das Hinweisgeberschutzgesetz und eine sichere Whistleblowing-Plattform geschützt.
Es werden keine IP-Adressen gespeichert, die Daten werden Ende-zu-Ende verschlüsselt und Metadaten entfernt, um Ihre Identität zu schützen.
Siebe Gebäudereinigung GmbH Whistleblower-Kanal
Als Mitarbeiter können Sie Verstöße, die beispielsweise straf- oder bußgeldbewehrt sind, anonym melden.
Anonyme Meldung von schwerwiegenden Angelegenheiten
Sie können Informationen über begründete Verdachtsmomente, Wissen über tatsächliche oder mögliche Verstöße sowie über Versuche der Verschleierung solcher Verstöße, die bereits begangen wurden oder sehr wahrscheinlich erfolgen werden, einreichen. Darüber hinaus können Sie unethisches oder gegen interne Richtlinien verstoßendes Verhalten melden.
Meldungen können sowohl mit Angabe Ihrer Kontaktdaten, als auch zu 100% anonym erfolgen. Dabei werden alle Meldungen streng vertraulich und schützenswert behandelt. Anfragen werden vertraulich und sicher behandelt.
Personalbezogene Angelegenheiten
Personalangelegenheiten können in diesem System nicht gemeldet werden. Diese sollten stattdessen mit dem direkten Vorgesetzten, dem Geschäftsführer oder der Personalabteilung besprochen werden.
Auf dieser Seite können Sie eine neue sichere Meldung erstellen oder eine bestehende Meldung weiterverfolgen.
Die Nachverfolgung Ihrer Meldungen kann aus zahlreichen Gründen relevant sein:
1) Sie können den Status Ihrer Meldung einsehen, um zu prüfen, ob Maßnahmen ergriffen werden.
2) Sie können die Meldung um weitere Informationen ergänzen.
3) Der Systemadministrator hat von Ihnen zusätzliche Informationen angefordert, die für die Lösung des Problems oder der Ergreifung entsprechender Maßnahmen erforderlich sind.
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